Grundsteuerreform 2022
Reform der Grundsteuer - was ändert sich?
in den letzten Wochen wurde in den Medien verstärkt über die anstehende Grundsteuerreform berichtet. Wir möchten Sie nachfolgend kurz hinsichtlich der Grundsteuerreform auf den aktuellen Stand bringen und Ihnen insbesondere erläutern, welche Aufgaben auf Sie zukommen:
Zum 01 Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Änderung führt dazu, dass alle Grundstücke und Gebäude in Deutschland zum Stichtag 01.01.2022 neu bewertet werden müssen.
Aus diesem neu ermittelten Grundstückswert wird ein sog. Steuermessbetrag vom Finanzamt festgesetzt, auf dessen Grundlage die Gemeinden dann unter Anwendung des örtlichen Hebesatzes die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer ermitteln.
Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist dazu verpflichtet eine sog. Feststellungserklärung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Abgabe der Erklärung hat im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 zu erfolgen.
Für den Bereich Niedersachsen wird die Finanzverwaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken ab Mai/Juni in Informationsschreiben das benötigte Aktenzeichen sowie Informationen an die Hand geben. Dazu zählen auch Grundstücksinformationen, die schon bei der Finanzverwaltung vorhanden sind.
Gerne sind wir Ihnen mit unserer Expertise bei der Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärung behilflich. Sprechen Sie uns möglichst zeitnah an, damit wir unsere Kapazitäten planen und mit den Vorbereitungsarbeiten beginnen können.
Wir weisen darauf hin, dass die Erstellung der Feststellungserklärungen für Zwecke der Grundsteuerreform zu einer Beauftragung führt und durch uns nach der Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Steuerberater Benner & Lohe