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Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft. Über unsere Standardleistungen hinaus bieten wir als "Landwirtschaftliche Buchstelle" eine umfassende Beratung für Land- und Forstwirte an. Hier beraten wir u. a. auch bei Fragestellungen zu folgenden Themen:
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