Steuerberatung für Land- und Forstwirte

Bei dem Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.

Über unsere Standardleistungen hinaus bieten wir als "Landwirtschaftliche Buchstelle" eine umfassende Beratung für Land- und Forstwirte an. Hier beraten wir u. a. auch bei Fragestellungen zu folgenden Themen:

  • Höferecht (Hofnachfolge, Betriebsübergabe)
  • Fördermaßnahmen (AFP, KFW etc.) einschließlich BMELV-Jahresabschlüsse
  • EU-Agrarreform (GAP-Reform)


 

Sozietät Benner & Lohe
Steuerberater, Landwirtschaftliche Buchstelle
Kurt-Schmücker-Platz 7, D-49624 Löningen
Telefon: 0 54 32 / 8072 -0
Telefax: 0 54 32 / 8072 -10
E-Mail: info@benner-lohe.de