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Doppelbelastung bei Abwicklung von Immobilienfonds abgeschafft

Bei der Abwicklung von Immobilienfonds erhalten Anleger künftig mehr Geld, weil die Grunderwerbsteuer während der Abwicklung nicht mehr doppelt anfällt.

Bisher wurde bei der Abwicklung von Immobilienfonds die Grunderwerbsteuer regelmäßig doppelt ausgelöst. Mit dem vor Weihnachten beschlossenen Gesetz über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten wurde dieses Problem beseitigt, sodass an die Anleger bei der Abwicklung eines in Schieflage geratenen Fonds mehr Geld zurückfließt.